Dieser beliebte Brauch gehört für viele einfach zu einer ordentlichen Hochzeit! Damit Sie sich auf der sicheren Seite bewegen, müssen Sie drei Dinge beachten: Die Wahl der Böller, bestimmte Vorkenntnisse und die behördlichen Vorschriften. Erlaubt sind Böller- bzw. Salut-Kanonen mit Böllerpatronen nur dann, wenn Sie vorher eine entsprechende Erlaubnis bei der Behörde einholen. Dazu müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und über bestimmte, schießtechnische Kenntnisse verfügen. Erst dann dürfen Sie das Brautpaar mit lautstarken Salut-Schüssen am Hochzeitsmorgen gebührend aufwecken! Beachten Sie: Für Böllerschießen mit Prangerstutzen und pyrotechnischen Gegenständen gelten andere Regelungen!

  • Ankündigung: bei der zuständigen Gemeinde und Polizeiinspektion
  • Zeit: entweder am Vorabend einer Hochzeit (zwischen 18:00 Uhr und 22:00 Uhr) oder am Tag der Hochzeit von 6:00 Uhr bis Trauungsbeginn.
  • Ort: nicht in der Nähe von Wäldern, während Trockenphasen oder in verbauten Gebieten
  • Dauer: jeweils max. drei Schussabgaben, danach Pause von einer halben Stunde.
  • Nachbarschaft: vorab nachweislich verständigen
  • Schussrichtung: von Personenansammlungen, Häusern, Straßen und Wegen wegrichten